Beglaubigte Übersetzungen • Dolmetschen • Korrektur
Russisch • Deutsch • Hebräisch • Englisch • Ukrainisch
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Tel.: +498923514709
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E-Mail: lina.berova@gmx.de
von einem öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer und Dolmetscher für Russisch (Landgericht München I)
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu beglaubigten Übersetzungen.
Preise für beglaubigte Übersetzung (Russisch/Deutsch) der Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Eheurkunden, Scheidungsurkunden (also Unterlagen, die Sie meistens für Ihre Eheschließung in Deutschland brauchen), russischen Namensänderungsurkunden, Führerscheine, Personalausweise, Reisepässe (nur Seite mit den Personalien), Aufenthaltstitel, Bescheinigungen über die Entlassung aus der russischen/weißrussischen/kasachischen u. a. Staatsbürgerschaft, u. U. Einbürgerungszusicherungen – also einfacher einseitiger Standardurkunden beginnen bei 50 Euro pro Urkunde – je nachdem, in welcher Form Sie die Übersetzung benötigen, ob Apostille vorhanden ist bzw. übersetzt werden muss etc.
Arbeitsbücher: Für die beglaubigte Übersetzung der russischen/weißrussischen/sowjetischen/postsowjetischen Arbeitsbücher aus dem Russischen ins Deutsche berechne ich einen Grundpreis von 25 bis 40 Euro plus 20 bis 35 Euro pro ausgefüllte Doppelseite.
Schulzeugnisse (Schulabschlusszeugnisse aus Russland, Belarus, Kasachstan u. a.): Hier werden im Standardfall ab 80 Euro für beglaubigte Übersetzungen Russisch/Deutsch berechnet. Übersetzungen russischer, belarusischer, kasachischer u. a. Schulzeugnisse werden z. B. für die Immatrikulation an deutschen Universitäten benötigt.
Die Übersetzung notarieller/amtlicher Beglaubigungen (Russisch/Deutsch) wird extra berechnet. Die Preise bewegen sich abhängig vom Umfang im Bereich von 15 bis 25 Euro pro Beglaubigung.
Diplome (z. B. für Ihre Immatrikulation), Arbeitszeugnisse, Zertifikate (z. B. für Ihre Approbation als Arzt), Scheidungsurteile, Vollmachten sind keine Standardurkunden, für die ich hier Pauschalpreise angeben kann, denn: Diese Urkunden kommen in allen möglichen Formatierungen vor und der Umfang ist auch immer unterschiedlich. Den Preis teile ich Ihnen schnell und unverbindlich auf Anfrage mit, wenn Sie mir Ihre Urkunden als Scans oder Fotos zuschicken.
Der Mindestauftragswert für beglaubigte Übersetzungen in Papierform liegt bei 50 Euro.
Wird die Übersetzung lediglich in elektronischer Form (auch mit qualifizierter elektronischer Signatur) benötigt oder geht es nur um Neuausfertigungen einer Übersetzung, kann der Mindestauftragswert in den einzelnen Fällen auf 45 Euro reduziert werden.
Bei den Preisangaben handelt es sich um Endverbraucherpreise, also Preise incl. MwSt.
Ein Angebot bekommen Sie selbstverständlich kostenfrei, schnell und unverbindlich unter: lina.berova@gmx.de. Bitte schicken Sie mir hierzu Ihre Urkunden als Scans oder Fotos (JPG- oder PDF-Dateien). Ihre Daten werden ausschließlich zur Erstellung des Angebots verwendet und vertraulich behandelt.
Sie können mich jederzeit auch unter +4917622653429 (WhatsApp) oder +49176 22653429 (Mobil) erreichen.
‼️Die Zusendung der Unterlagen alleine verpflichtet Sie zu nichts; ein Auftrag kommt erst mit einer Auftragsbestätigung Ihrerseits/Vorauszahlung zustande.‼️
Wird der Auftrag per Post abgewickelt, kommen Versandkosten in der Höhe von mindestens 3,60 Euro hinzu.
Sie brauchen eine beglaubigte Vertragsübersetzung (Russisch/Deutsch) oder möchten medizinische Unterlagen bzw. Ihre Website übersetzen lassen? Preise dafür finden Sie hier.
Ja. Ich bin allgemein beeidigte Dolmetscherin und Übersetzerin für Russisch und Deutsch (Landgericht München I). Das können Sie unter https://www.justiz-dolmetscher.de prüfen, indem Sie in der Datenbank nach meinem Namen suchen. Hier ist auch der direkte Link zu meinem Eintrag: Lina Berova, öffentlich bestellte und beeidigte Dolmetscherin für die russiche Sprache, Landgericht München I.
Die von mir beglaubigten Übersetzungen (Russisch/Deutsch) werden bundesweit und auch in Österreich sowie erfahrungsgemäß in der Schweiz von allen Behörden und Ämtern akzeptiert.
– Schreibweise von Personennamen und Ortsbezeichnungen nach amtlichen Unterlagen in der Zielsprache (z.B. Vorname und Nachname aus dem Reisepass bei beglaubigten Übersetzungen Russisch ->Deutsch)
– Ihre Rechnungsanschrift und Telefonnummer
– gewünschter Liefertermin
Wenn die Information, die in z. B. kirgisischer (oder einer anderen Sprache, für die wir nicht beeidigt sind), im gleichen Umfang ebenfalls auf Russisch vorhanden ist, ist beglaubigte Übersetzung kein Problem.
Wenn jedoch nur Teile der Information auf Russisch (bzw. anderen Sprachen, für die ich beeidigt bin) vorhanden sind, dann kann ich nur von diesen Teilen eine beglaubigte Übersetzung anfertigen.
Eine nicht beglaubigte Übersetzung dagegen können wir aus jeder der Sprachen anfertigen, die meine Kollegen und ich beherrschen. Momentan zählen dazu außer Russisch, Deutsch und Englisch (für die wir beglaubigte Übersetzungen anbieten können) auch Hebräisch, Japanisch und Ukrainisch.
Sie können Ihre Übersetzungen bar oder per Überweisung bezahlen. Wenn das nicht möglich ist, können Sie auch PayPal verwenden.
Die Zahlung erfolgt auf Rechnung.
Als Privatkunde müssen Sie grundsätzlich Vorauszahlung leisten; es reicht allerdings ein Screenshot oder Foto der Überweisung, damit ich mit der Übersetzung beginne.
Auch bei Erstaufträgen aus dem Ausland übersetze ich in der Regel gegen (teilweise) Vorauszahlung.
Eigentlich gehe ich immer gerne auf Ihre Wünsche ein und erkläre Ihnen, in welchen Fällen das Sinn macht und in welchen nicht. Ich frage Sie bei Auftragserteilung ebenfalls nach Namensschreibweisen. Sollten Sie bestimmte Wünsche bzgl. Formatierung, Schreibweisen u. a. haben, teilen Sie mir dies bitte VOR AUFTRAGSERTEILUNG mit.
a) bei beglaubigten Übersetzungen aus dem Russischen:
– russische Personennamen aus den Personenstandsurkunden müssen nach ISO R9-Transliteration wiedergegeben werden. Zudem geben wir (wenn vorhanden) die Schreibweise aus den amtlichen Urkunden (z. B. Reisepass oder deutscher Ausweis) an, soweit diese von der Schreibweise nach ISO R9 abweicht
– russische Ortsnamen sowie Namen der Amtsträger usw., die in Ihren Urkunden vorkommen, werden bei der Übersetzung ins Deutsche nach den Regeln der russisch-deutschen Transkription wiedergegeben. Ortsnamen werden zusätzlich nach der ISO-R9-Transliteration wiedergegeben.
b) bei Übersetzungen aus dem Deutschen ins Russische:
– deutsche oder internationale Personen- und Ortsnamen werden grundsätzlich nach den Regeln der deutsch-russischen Transkription wiedergegeben oder es werden allgemein übliche russischsprachige Ortsbezeichnungen verwendet
– existieren die Namen bereits in der russischen Schreibweise (z. B. wenn der Inhaber einer deutschen Heiratsurkunde russischer Staatsbürger ist), wird diese selbstverständlich in der Übersetzung übernommen
c) ich bin ebenfalls stets offen für Ihre Wünsche. Damit ich Ihre Urkunden effizient und schnell für Sie übersetzen kann, teilen Sie mir diese am besten gleich bei Auftragserteilung mit.
Übersetzungen einfacher Standardurkunden wie Geburtsurkunden (Russisch/Deutsch) bekommen Sie oft schon am gleichen Tag, wenn Sie sich für die Lieferung per E-Mail ggfs. mit qualifizierter elektronischer Signatur entscheiden. Wenn Sie die Übersetzungen bis zu einem bestimmten Termin brauchen, sollten Sie mir am besten gleich vor Beauftragung Bescheid geben, damit ich entsprechend planen kann.
Meine Kollegen und ich nehmen nur Aufträge an, die wir auch selbst bearbeiten können, dadurch können wir kurze Lieferzeiten für beglaubigte Übersetzungen effizient einhalten.
Sie bekommen Ihre Übersetzungen pünktlich zum vereinbarten Termin (oder früher). Das gilt auch (und erst recht!) bei Eilaufträgen.
Lina Berova
Öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Dolmetscherin für Russisch
Tel.:+498923514709
Mobil: +49176 22653429
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E-Mail: lina.berova@gmx.de
(с) Lina Berova 2024