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Ich brauche eine Vollmacht für eine Person in Russland (Belarus u. a.). Wie gehe ich vor?

Sie brauchen eine Vollmacht, damit eine andere Person in Russland oder einem anderen Land mit der Amtssprache Russisch für Sie Sachen erledigen, beispielsweise Urkunden einholen oder Geschäfte tätigen kann? Sie haben eine oder mehrere Optionen.

Beurkundung der Vollmacht beim russischen Konsulat

Diese Option ist wohl am einfachsten. Beim Konsulat bekommen Sie die Vollmacht und die Beglaubigung gleich auf Russisch, brauchen keine Übersetzung und auch keine Apostille. Die Vollmacht kann in Russland verwendet werden so wie sie ist. Aber:

– Termine beim russischen Konsulat bekommt man nicht  besonders schnell
– diese Option kommt nur für russische Staatsbürger in Frage.

Unterschriftsbeglaubigung bei einem deutschen Notar

Hier gehen Sie wie folgt vor:

— Sie besorgen sich den Text der Vollmacht auf Russisch und setzen in diesen Ihre Daten ein
— Sie gehen mit dem russischen Text der Vollmacht zu einem deutschen Notar und lassen die Echtheit Ihrer Unterschrift bestätigen
— Sie lassen die Beglaubigung des Notars bei dem zuständigen Gericht apostillieren
— die Apostille und die notarielle Beglaubigung lassen Sie ins Russische übersetzen – entweder von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer (z. B. von mir) oder in Russland
— wenn erforderlich, können Sie auch meine Übersetzung beim Gericht apostillieren lassen
Für die meisten Zwecke wie z. B. Einholung der Urkunden ist diese Option geeignet.

Notarielle Beurkundung der Vollmacht

Erfahrungsgemäß reicht die Unterschriftsbeglaubigung nicht, wenn es sich um finanzielle Transaktionen handelt: Erfahrungsgemäß verlangt z. B. Sberbank, dass der Notar bestätigt, dass die Vollmacht dem Willen des Vollmachtgebers entspricht. In diesem Fall müssen Sie den russischen Text der Vollmacht ins Deutsche übersetzen lassen, die Übersetzung schicken Sie dann dem Notar; dieser erstellt einen Vollmachtsentwurf, die Vollmacht wird anschließend beurkundet und von Ihnen unterzeichnet. Dann lassen Sie das Ganze (Text der Vollmacht plus Text der Beglaubigung plus Apostille) beglaubigt ins Russische übersetzen.

Wie Sie eine in Russland ausgestellte Vollmacht in Deutschland verwenden

Die russische Vollmacht lassen Sie am besten von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer für Russisch ins Deutsche übersetzen. Meist werden die Übersetzungen aus Russland von den deutschen Notaren nicht akzeptiert, weil die Formulierungen nicht genau stimmen – die russischen Kollegen scheinen mit der deutschen Rechts- und Behördenterminologie nicht besonders gut vertraut zu sein. Das ist auch nicht verwunderlich – denn selbst die beeidigten Übersetzer, die in Deutschland leben, müssen eine Prüfung in deutscher Rechts- und Behördenterminologie ablegen, bevor sie ihre Tätigkeit überhaupt ausüben dürfen. Da es in Russland keine beeidigten Übersetzer gibt, sind auch keine entsprechenden Prüfungen vorgesehen – selbst in der russischen Rechtssprache nicht, geschweige denn in der deutschen.

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