Übersetzungen für die Eheschließung/Heirat in Deutschland
Sie wollen in Deutschland heiraten und ihr künftiger Ehepartner/-in stammt aus dem Ausland, z. B. aus Russland? Hierzu müssen i. d. R. zumindest folgende Unterlagen übersetzt werden (z. B. für den Fall, dass Ihre Verlobte/Ihr Verlobter aus Russland stammt):
– Inlandspass, Übersetzung ALLER Seiten, auch der Seiten OHNE Einträge (besonders wichtig ist die Seite „Familienstand“)
– Geburtsurkunde, nicht älter als 6 Monate, mit Apostille
– Ledigkeitsbescheinigung aus dem Standesamtsarchiv (etwa справка об отсутствии записи акта гражданского состояния), mit Apostille
– Ledigkeitserklärung, unterschrieben vom künftigen Ehepartner und vom Notar, mit Apostille
– in einigen Fällen: Meldebescheinigung
– bei Vorehen: Scheidungsurkunden bzw. Scheidungsurteile
Preisbeispiele: beglaubigte Urkundenübersetzungen (Russisch/Deutsch)
Verbindliche Auskunft erhalten Sie stets nur bei dem zuständigen Standesamt. Bitte lassen Sie die Übersetzungen für die Eheschließung lediglich von einem öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer anfertigen.
(с) Lina Berova 2020