Übersetzungen für die Eheschließung/Heirat in Deutschland
Sie wollen in Deutschland heiraten und ihr künftiger Ehepartner/-in stammt aus dem Ausland, z. B. aus Russland? Glückwunsch! Hier erkläre ich kurz, welche Unterlagen Sie höchstwahrscheinlich brauchen werden und wie Sie Fehler vermeiden.
Welche Unterlagen müssen Sie für die Eheschließung beglaubigt übersetzen lassen?
– Inlandspass, Übersetzung ALLER Seiten, auch der Seiten OHNE Einträge (besonders wichtig ist die Seite „Familienstand“)
– Geburtsurkunde, nicht älter als 6 Monate, mit Apostille
– Ledigkeitsbescheinigung aus dem Standesamtsarchiv (etwa справка об отсутствии записи акта гражданского состояния), mit Apostille
– Ledigkeitserklärung, unterschrieben vom künftigen Ehepartner und vom Notar, mit Apostille
– in einigen Fällen: Meldebescheinigung
– wenn Sie/Ihr Partner schon mal verheiratet waren: Scheidungsurkunden bzw. Scheidungsurteile
Was kosten die beglaubigten Übersetzungen Russisch/Deutsch für die Eheschließung?
Preise für beglaubigte Übersetzungen (Russisch/Deutsch) finden Sie hier.
Was sollte man AUF KEINEN FALL tun?
❌Mit dem Sammeln der Unterlagen beginnen, bevor Sie beim Standesamt waren
Bitte sammeln Sie die Unterlagen nicht anhand der Listen und Erfahrungen, die Sie in diversen Internet-Foren finden. Die Unterlagen, die man für eine Eheschließung braucht, sind für jedes Herkunftsland, jede Situation und für jedes Standesamt anders. Wenden Sie sich daher rechtzeitig an Ihr Standesamt und gehen Sie die Liste aufmerksam durch. Bei Fragen können Sie sich gerne an mich wenden.
❌Urkunden nicht im Herkunftsland apostillieren lassen
In der Regel wird verlangt, dass Urkunden aus Nicht-EU-Ländern, die Sie beim Standesamt vorlegen, apostilliert sind. Eine Apostille bekommt man aber ausschließlich in dem Land, in dem die Urkunde ausgestellt wurde. Übersetzer, Übersetzungsbüros und Konsulate können KEINE APOSTILLEN ANBRINGEN!
❌Urkunden in Russland beglaubigt übersetzen lassen, „um Geld zu sparen“
Die meisten Standesämter in Deutschland werden nur Übersetzungen eines in Deutschland beeidigten Übersetzers akzeptieren und keine „notariell beglaubigten Übersetzungen aus Russland“. Ein beeidigter Übersetzer kann die „notariell beglaubigten Übersetzungen aus Russland“ auch nicht auf die Schnelle abstempeln, da die Übersetzungen aus Russland meist nur auf Papier vorliegen und nicht nach den deutschen Normen erstellt sind.
👉Für ein unverbindliches Angebot schicken Sie mir bitte Ihre Dokumente, Texte u. a. an lina.berova@gmx.de als Word-, PDF– oder JPG-Dateien. Meist erhalten Sie innerhalb einer Stunde eine Antwort, auch abends und am Wochenende.
☎️ Sie können mich jederzeit auch telefonisch unter +49176 22653429 oder per WhatsApp unter +49176 22653429 erreichen. Ich beantworte Ihre Fragen und berate Sie gerne im Rahmen meiner Kompetenz
(с) Lina Berova 2024