Beglaubigte Übersetzungen • Dolmetschen • Korrektur

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Beglaubigte Übersetzungen Russisch/Deutsch für die Einbürgerung

Sie möchten deutscher Staatsbürger werden und erfüllen auch alle Voraussetzungen? Glückwunsch! Ich habe hier die Schritte dargestellt, die für Personen aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion mit der Amtssprache Russisch relevant sind.

Welche beglaubigten Übersetzungen (Russisch/Deutsch) sind für die Einbürgerung erforderlich?

Für die Einbürgerung müssen Sie zunächst Ihre Geburtsurkunde (die nicht älter als sechs Monate ist) beglaubigt aus dem Russischen ins Deutsche übersetzen lassen. 

In vielen Fällen müssen Sie die Staatsangehörigkeit Ihres Herkunftslandes aufgeben. Damit dies möglich ist, wird Ihnen eine Einbürgerungszusicherung ausgestellt. Davon müssen Sie eine Übersetzung ins Russische anfertigen lassen. Diese legen Sie dann übersetzt beim Konsulat Ihres Herkunftslandes vor. Wenn die Übersetzung für das russische Konsulat ist, muss sie nicht beglaubigt werden, für alle anderen Konsulate (z. B. Belarus, Kasachstan, Kirgisien, Usbekistan) brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung der Einbürgerungszusicherung aus dem Deutschen ins Russische.

Daraufhin stellt Ihnen Ihr Konsulat eine Bescheinigung über den Austritt aus der jeweiligen Staatsangehörigkeit aus. Von dieser Bescheinigung brauchen Sie wiederum eine beglaubigte Übersetzung aus dem Russischen in Deutsche.

Was kosten all diese Übersetzungen?

Da es sich bei den hier aufgezählten Dokumenten mehr oder weniger um Standardurkunden handelt, liegen die Preise normalerweise im Bereich von 30 bis 49 Euro pro (beglaubigte) Übersetzung Russisch/Deutsch (je nachdem, ob Ihnen die Übersetzung in elektronischer Form reicht und wie umfangreich die Urkunde tatsächlich ist).

Preise für beglaubigte Übersetzungen anderer Urkunden (Russisch/Deutsch) finden Sie hier.

In welcher Form erhalten Sie die beglaubigten Übersetzungen?

Sie erhalten die Übersetzungen nach Ihrer Wahl per E-Mail (auch mit qualifizierter elektronischer Signatur) oder per Post oder können diese auch selbst in München-Laim oder in München-Neuperlach abholen.
Die Option mit qualifizierter elektronischer Signatur/per E-Mail ist am schnellsten und am günstigsten und für die Zwecke der Einbürgerung (Vorlage der Dokumente bei deutschen Behörden) sowie für die Vorlage der Übersetzungen beim russischen Konsulat (meistens) völlig ausreichend. Für das russische Konsulat muss die Übersetzung auch nicht von einem beeidigten Übersetzer beglaubigt werden.

Konsulate anderer Länder mit der Amtssprache Russisch verlangen derzeit noch beglaubigte Übersetzungen in Papierform.

Wie erhalte ich ein Angebot?

💲Für ein unverbindliches Angebot schicken Sie mir bitte Ihre Dokumente, Texte u. a. an lina.berova@gmx.de als Word-, PDF– oder JPG-Dateien. Meist erhalten Sie innerhalb einer Stunde eine Antwort, auch abends und am Wochenende.

☎️ Sie können mich jederzeit auch telefonisch unter +49176 22653429 oder per WhatsApp unter +49176 22653429 erreichen. Ich beantworte Ihre Fragen und berate Sie gerne im Rahmen meiner Kompetenz.

Ihr beeidigter Dolmetscher und Übersetzer für Russisch in München – schon seit 2006:

Lina Berova
Öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Dolmetscherin für die russische Sprache
Friedenheimer Str. 67
80686 München
(Termine NUR nach Vereinbarung)
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