Beglaubigte Übersetzungen • Dolmetschen • Korrektur

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Beglaubigung der Übersetzungen in Deutschland, in Russland und weltweit: Ein Überblick

Beglaubigung der Übersetzung durch einen beeidigten Übersetzer

Wo: Deutschland und andere EU-Staaten

Besonderheiten: In Deutschland (sowie in anderen EU-Staaten) kann nur ein beeidigter bzw. ermächtigter/beeideter/vereidigter Übersetzer oder Dolmetscher eine Übersetzung beglaubigen. Dagegen gehört die Beglaubigung der Übersetzung nicht zur Kompetenz eines Notars (es sei denn, der Notar ist zugleich als Übersetzer beeidigt/ermächtigt, dies kommt aber so gut wie gar nicht vor).
Die Ermächtigung/Beeidigung/Vereidigung des Übersetzers gilt nur für eine bestimmte Sprache (für bestimmte Sprachen). Ein Übersetzer, der nur für Russisch beeidigt ist, kann keine Übersetzungen aus dem Kasachischen oder Ukrainischen beglaubigen, auch wenn’s die gleiche Schrift ist.
Zweisprachige Urkunden sind dagegen kein Problem – ich bin z. B. für Russisch beeidigt und darf ohne Weiteres Urkunden aus Kasachstan übersetzen, deren Vordruck auf Russisch UND Kasachisch und die Einträge auf Russisch sind.
Alle in Deutschland beeidigten Übersetzer findet man unter http://www.justiz-dolmetscher.de, die Liste für Österreich ist hier einsehbar. Laut EU-Gesetzen gelten die von einem nach Gesetzen eines EU-Landes beeidigten Übersetzer angefertigten Übersetzungen auch in allen anderen EU-Staaten.

Notarielle Beglaubigung der Unterschrift des Übersetzers (im Volksmund: „notariell beglaubigte Übersetzung“

Wo: Russland, Ukraine, andere postsowjetische Staaten

Besonderheiten: Der Übersetzer fertigt die Übersetzung an und lässt die Echtheit seiner Unterschrift vom Notar beglaubigen. Der Notar bestätigt dabei nicht die Richtigkeit der Übersetzung. In Russland darf der Notar auch keine Unterlagen verlangen, die die Qualifikation des Übersetzers in irgendeiner Weise bestätigen. Oft wird auch eine Dame vom Übersetzungsbüro statt des Übersetzers zum Notar gehen. In Deutschland werden solche Übersetzungen meistens nicht akzeptiert. Wenn Sie eine Übersetzung in Deutschland vorlegen müssen, macht es Sinn, damit gleich einen in Deutschland beeidigten Übersetzer zu beauftragen, zumal Entfernungen dank modernen Technologien (wie z. B. qualifizierte elektronische Signatur) heute keine Rolle mehr spielen.

Notarielle Beglaubigung der Übersetzung

Wo: Israel, russische Konsulate in Deutschland

Besonderheiten: Hier bestätigt der Notar tatsächlich die Richtigkeit der Übersetzung. Er erstellt die Übersetzung entweder selbst (Israel) oder beglaubigt die Richtigkeit der Übersetzung, die ihm vorgelegt wird (russisches Konsulat). Der Notar muss natürlich beide Sprachen beherrschen.

Bestätigung der Übersetzung durch den Übersetzer

Wo: z. B. USA

Besonderheiten: Die Übersetzung muss Adresse, Kontaktdaten und Angaben zur Qualifikation des Übersetzers sowie seine Unterschrift enthalten. An die Qualifikation des Übersetzers werden jedoch keine formalen Anforderungen (im Gegensatz zu Deutschland) gestellt.

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Öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Dolmetscherin für Russisch
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