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Beglaubigte Übersetzungen (Russisch/Deutsch) mit qualifizierter elektronischer Signatur (qeS)

Oft braucht man eine beglaubigte Übersetzung über Nacht – und kein beeidigter Übersetzer ist in der Nähe. Oder der Übersetzer ist sogar in Ihrer Stadt, aber schaffen Sie es z. B. wegen Sperrstunde nicht, die Übersetzung abzuholen. Ist man auf die Post angewiesen, kann man ruhig eine Woche mehr für den Postweg einplanen. Für solche Fälle habe ich eine Signaturkarte der Bundesdruckerei (D-Trust) beantragt und dazu ein Kartenlesegerät gekauft. Jetzt sind meine Übersetzungen auch in elektronischer Form öffentliche Urkunden, die Gültigkeit im Rechtsverkehr haben. In diesem Blogbeitrag erkläre ich kurz, was qualifizierte elektronische Signatur ist und wie das Ganze funktioniert.

Beglaubigte Übersetzungen mit qualifizierter elektronischer Signatur: gesetzliche Grundlagen

Die qualifizierte elektronische Signatur ist durch die Verordnung (EU) Nr. 910/2014, oder eIDAS (electronic IDentification, Authentication and trust Services) geregelt. Die qualifizierte elektronische Signatur kann im Rechtsverkehr die handschriftliche Unterschrift ersetzen, „wenn dies durch eine Rechtsvorschrift vorgesehen ist oder zwischen Parteien vereinbart wurde. Sie werden von qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern (VDA) ausgegeben. Die qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter müssen von staatlich bestimmte Stellen zertifiziert werden“ (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Qualifizierte_elektronische_Signatur).
Kann eine beglaubigte Übersetzung statt handschriftlicher Unterschrift auf Papier mit der qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden? Das Bayerische Dolmetschergesetz sieht diese Möglichkeit vor (Art. 11 Abs. 3 S. 3-5):


3Die Übersetzung kann mit Zustimmung des Auftraggebers als elektronisches Dokument übermittelt werden. 4An die Stelle der Unterschrift und des Stempels ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. 5Diese soll auf einem Zertifikat beruhen, das auf Dauer prüfbar ist.
Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayDolmG/true

Die qualifizierte elektronische Signatur wird schon von anderen Kollegen erfolgreich eingesetzt (vgl. hierzu den MDÜ-Artikel von Oliver Clanget: https://www.clanget.com/doc/beglaubigte-uebersetzung-signatur-mdue.pdf). In Österreich scheint diese Form der Unterschrift durchaus verbreitet zu sein – auch mein Zulassungsbescheid von der Uni Wien ist mit elektronischer Signatur versehen.

Meine qeS enthält auch mein Berufsattribut – man kann also bei Prüfung der Signatur erkennen, dass ich öffentlich bestellte und beeidigte Dolmetscherin für Russisch bin. Damit dieses Berufsattribut in die Signatur mitaufgenommen werden konnte, war eine Bestätigung des Landgerichts München I erforderlich, bei dem ich meinen Eid abgelegt habe.

Wie funktioniert das?

Noch lange bevor ich die Signaturkarte in der Hand halten durfte, habe ich mir das Kartenlesegerät Reiner SCT cyberjack RFID Standard besorgt. Auf die Signaturkarte selbst und auf die PIN-Codes musste ich ca. 3,5 Monate ab Antragstellung bei D-Trust warten.

Signaturkarte (D-Trust) und Kartenlesegerät Reiner SCT

Als Signiersoftware kann man den kostenlosen SecSigner verwenden, aber ich habe mich für digiSeal office entschieden: Damit lassen sich Dateien nämlich direkt aus Word heraus signieren (mit einem virtuellen Drucker); auch eine Abbildung des Stempels mit Unterschrift lassen sich direkt in die Signatur integrieren.
Die Verbindung zwischen Software, Kartenlesegerät und Signaturkarte hat leider nicht gleich auf Anhieb fuktioniert. Das Kartenlesegerät Reiner SCT (2019) erfordert nämlich Treiber, die manuell heruntergeladen werden müssen, und das erfährt man wiederum nur, wenn man die Software cyberjack Gerätemanager installiert hat.

Prüfen lässt sich die qualifizierte elektronische Signatur samt integrierten Berufsattributen mit dem kostenlosen digiSeal reader sowie mit dem bereits erwähnten SecSigner.

Prüfergebnis in digiSeal reader

Aber auch der gute alte Adobe Reader zeigt, dass die Unterschrift gültig ist:

Screenshot aus dem Adobe Reader

Außerdem verspricht digiSeal office auch die Möglichkeit, prüfbare Ausdrucke zu erstellen, jedoch habe ich das noch nicht probiert. Aus dem Softwarehandbuch entsteht aber der Eindruck, dass dies nur aus der kostenpflichtigen Version des Programms heraus möglich ist.

ein weiteres Prüfergebnis (vielen Dank an einen lieben Kunden für das Screenshot)

Was kostet das Ganze?

Meine Signaturkarte Card 3.1. von D-Trust hat 153 Euro incl. MwSt. für 2 Jahre gekostet. Mein Kartenlesegerät Reiner SCT cyberjack RFID Standard habe ich gebraucht gekauft (ca. 40 Euro). Bei der Signiersoftware hat man die Wahl zwischen dem kostenlosen SecSigner sowie den kostenpflichtigen OpenLimit CC Sign und digiSeal office für jeweils 117 Euro incl. MwSt.
Und es kostet jede Menge Nerven, bis das Ganze funktioniert und man seine erste digital signierte Datei erstellen kann.

Offene Fragen

Viele Fragen bleiben natürlich unbeantwortet. Werden die Behörden elektronisch signierte Dokumente akzeptieren? Kann man ein elektronisch signiertes Dokument auch apostillieren lassen? Ich glaube, die Antworten ergeben sich mit der Zeit. Ich habe mich in erster Linie für die qeS entschlossen, weil ich Befürworterin des papierlosen Dokumentenverkehrs bin. Schaun ma moi.

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