Beglaubigte Übersetzungen • Dolmetschen • Korrektur

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Apostille auf beglaubigte Übersetzungen für das Konsulat der Republik Belarus

Laut aktuellen Informationen des weißrussischen Konsulats ist nun für Übersetzungen, die von einem beeidigten Übersetzer in Deutschland vorgenommen wurden und beim Konsulat vorgelegt werden sollen, eine Apostille erforderlich.

Inwieweit diese Anforderung auch durchgesetzt wird, ist mir noch nicht klar. Laut Kundenberichten werden meine Übersetzungen nach wie vor ohne Apostille angenommen.

Sollte die Apostille auf Ihre beglaubigten Russisch-Übersetzungen doch erforderlich sein, teilen Sie mir dies bitte bei Auftragserteilung mit. Die Apostille können Sie beim Landgericht München entweder selbst beantragen oder ich übernehme das für Sie. Laut Auskunft des Landgerichts werden Bearbeitungskosten Ihnen direkt in Rechnung gestellt.

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