Grundsätzlich werden in Deutschland nur die von einem beeidigten Dolmetscher bzw. Übersetzer beglaubigten Übersetzungen für amtliche Zwecke akzeptiert. Einige Behörden erwähnen jedoch die Möglichkeit, „im Ausland gefertigte Übersetzungen von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer bestätigen zu lassen“. Das wollen auch einige Kunden, da sie ja schon Geld für Übersetzungen ausgegeben haben und nicht nochmal genauso viel (oder sogar mehr) zahlen wollen. Leider müssen wir aber solche Aufträge in den allermeisten Fällen ablehnen. Warum ist das so? Und in welchen Fällen ist eine Bestätigung tatsächlich möglich und kann zu Kostensenkung führen?
Warum wir nicht die „im Ausland gefertigten Übersetzungen“ bestätigen wollen
ISO R9
Das mag bei anderen Sprachen anders sein, aber für Russisch – unsere Arbeitssprache – gilt: Die Namen in den Personenstandsurkunden müssen nach der ISO R9 transliteriert werden. Das machen die Kollegen in Russland, Belarus u. a. – aus welchen Gründen auch immer – so gut wie nie. Zumindest das muss also geändert werden, und das ist nicht immer schneller als eine Neuübersetzung.
Terminologie
Vor meinen Augen wurde im Standesamt München eine aus Russland stammende Übersetzung eines heiratsrelevanten Dokuments abgelehnt: Dort wurde nämlich „не состоит в браке“ („ist nicht verheiratet“) mit „ledig“ übersetzt. Aus den anderen Unterlagen ergab sich jedoch, dass die Person bereits verheiratet war, die Ehe aber geschieden wurde. Die Person, die schon einmal verheiratet war, ist in Deutschland aber auch nach der Scheidung keinesfalls „ledig“ – sie ist „geschieden“, oder – ganz wörtlich – eben „nicht verheiratet“.
Ich will auf keinen Fall sagen, dass die Kollegen in Russland nicht qualifiziert genug sind – sie sind nur nicht unbedingt mit dem deutschen Sprachgebrauch und den hiesigen Realien vertraut, und ganz besonders deutlich wird das bei Rechtsterminologie. Das heißt, jede Übersetzung muss vor der Bestätigung ganz genau auf solche Kleinigkeiten geprüft werden – und auch das ist nicht unbedingt schneller, als eine Neuübersetzung: Da würden wir ganz einfach auf unsere bewährten Glossare, Translation Memories und Vorlagen zurückgreifen.
Nichteditierbarkeit
Das Schlimmste ist aber natürlich, dass die „notariell beglaubigten“ und hochoffiziellen Übersetzungen aus Russland und co. so gut wie nie in editierbarer Form vorlegen. Unsere Kunden schicken uns Scans oder bringen die Übersetzungen auf Papier. So können wir bei erforderlichen Korrekturen nicht einfach im Text ausbessern – und dann die korrekte Übersetzung ausdrucken – sondern müssen die Mängel im Text erkennbar machen und dann in irgendeiner Weise Anmerkungen und Nachbesserungen vor unserer Beglaubigunsformel einfügen. Selbst wenn sich dadurch eine Zeitersparnis im Vergleich zu Neuübersetzung ergibt, so ist diese so gering, dass sie sich in keinen zählbaren Geldbetrag übersetzen lässt…
In welchen Fällen ist Bestätigung bzw. Kostensenkung bei vorhandener Übersetzung möglich?
Liegt die Übersetzung in editierbarer Form vor und enthält das Dokument eine sehr lange Liste oder einen langen Text – wie z. B. bei Notenlisten/Diplomanlagen und auch bei den Curricula medizinischer Studiengänge oft der Fall ist – können wir diese möglicherweise aus der vorhandenen Übersetzung übernehmen und ggfs. nachbessern. Die Übersetzung ist in diesem Fall etwas günstiger im Vergleich zu Neuübersetzung.
Was kann ich also tun? Ich bin in Russland!
Wenn Sie wissen, dass Sie die Übersetzung höchstwahrscheinlich nicht nur bei einer deutschen Botschaft, sondern auch bei den Behörden in Deutschland vorlegen müssen, wenden Sie sich am besten gleich an einen in Deutschland beeidigten Übersetzer.
Wenn Sie eine Übersetzung aus einer anderen Sprache als Russisch brauchen, können Sie hier ganz einfach einen beeidigten Übersetzer finden: https://www.justiz-dolmetscher.de. Sollten Sie die Übersetzung aber trotzdem im Ausland anfertigen lassen wollen, lassen Sie sich vom Übersetzer eine editierbare Version zuschicken.
Wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung aus dem Russischen brauchen, können Sie sich an mich wenden. Die Entfernung ist übrigens bald auch keine Hürde, da ich hoffentlich ab Februar 2021 mit qualifizierter elektronischer Signatur arbeiten kann – Sie können sich das Porto, den Postweg, die Zusatzexemplare und somit auch Ihre Zeit sparen.
Lina Berova
Öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Dolmetscherin für Russisch
Tel.:+498923514709
Mobil: +49176 22653429
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