Beglaubigte Übersetzungen • Dolmetschen • Korrektur

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Beglaubigte Übersetzungen für das russische Konsulat – warum das keine gute Idee ist

Viele Übersetzer bieten beglaubigte Übersetzungen für das russische Konsulat an. Auch ich werde oft gebeten, Übersetzungen für das russische Konsulat zu beglaubigen. Jedoch ist für die Vorlage beim russischen Konsulat keine Beglaubigung des beeidigten Übersetzers erforderlich, vielmehr kann das auch eine negative Rolle spielen. In diesem kurzen Beitrag erkläre ich, warum.

Warum beglaubigte Übersetzungen von beeidigten Übersetzern für das russische Konsulat nicht besonders sinnvoll sind

  • das russische Konsulat wird die Übersetzung vom russischen Notar (also vom Notar des Konsulats) beglaubigt haben wollen, egal, ob die Übersetzung bereits von einem beeidigten Übersetzer beglaubigt ist oder nicht
  • wenn ein beeidigter Übersetzer seine Übersetzung ins Russissche beglaubigt bzw. bestätigt, muss er seinen Beglaubigunsvermerk auch in deutscher Sprache stehen lassen. Damit haben einige Notare im russischen Konsulat ihre Probleme, wie schon mehrmals berichtet wurde.
  • ist die Urkunde in mehreren Sprachen verfasst, kann der Übersetzer in einer beglaubigten Übersetzung nur aus der Sprache übersetzen, für die er beeidigt ist.
    Das ist z. B. oft bei dänischen Trauscheinen der Fall: Der Trauschein selbst ist auch in Deutsch, kann also unproblematisch übersetzt und die Übersetzung dann beglaubigt werden, die Apostille ist aber auf Englisch. Ist man nur für Russisch beeidigt, kann man in einer beglaubigten Übersetzung lediglich schreiben: „Apostille in englischer/dänischer Sprache“.
    Dem Konsulat kommt es aber nur darauf an, dass das Dokument komplett übersetzt ist und nicht auf die Beglaubigung des beeidigten Übersetzers.
  • eine beglaubigte Übersetzung ist immer teuerer und zeitaufwändiger, als eine Übersetzung ohne Beglaubigung
  • beglaubigte Übersetzung bekommen Sie bei vielen Kollegen nur auf Papier und nicht in editierbarer Form. Es kann aber erfahrungsgemäß vorkommen, dass Sie ganz schnell Änderungen an der Übersetzung vornehmen müssen; dafür eignet sich eine Übersetzung in elektronischer Form, die Sie als ein Word-Dokument erhalten, besser.
  • Beglaubigungsgebühr wird beim Konsulat pro Seite berechnet; es kommt aber oft vor, dass für den Beglaubigungsvermerk eine extra Seite erforderlich ist.

Und: Sie DÜRFEN Ihre Übersetzungen für das russische Konsulat selbstverständlich auch selbst anfertigen. Es macht aber oft Sinn, sich hierfür an einen beeidigten Übersetzer zu wenden, für den das Routine ist.

Warum ist es sinnvoll, sich auch bei Übersetzungen für das russische Konsulat an einen beeidigten Übersetzer zu wenden (z. B. an mich)?

  • ich mache Übersetzungen für das russische Konsulat fast täglich, kenne die Anforderungen und kann Sie auf mögliche Probleme hinweisen
  • die Übersetzungen bekommen Sie von mir stets in editierbarer Form:
    • Sie können bei Bedarf jederzeit selbst Korrekturen vornehmen
    • wenn Sie noch einmal ein ähnliches Dokument übersetzen wollen – können Sie meine Übersetzung ohne Weiteres als Vorlage nutzen und die Übersetzung selbst erstellen.
  • Sie bekommen Ihre Übersetzungen schneller als wenn Sie diese selbst machen würden und – verglichen zu einer beglaubigten Übersetzung – zu einem günstigeren Preis.

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Öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Dolmetscherin für Russisch
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