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Übersetzungspreise – wie berechnen wir die?

Oft reagieren (potentielle) Kunden überrascht bis verwundert, wenn sie von mir ein Kostenangebot bekommen. Manche empfinden den Preis als supergünstig, andere als zu hoch. Zumindest Privatkunden bekommen von mir fast immer Pauschalangebote und fragen oft, wie ich denn auf den Preis gekommen bin. Hier Antworten auf einige Fragen, die ich in meinen E-Mails und WhatsApp-Chats täglich beantworte 🙂

Wie wird der Preis generell berechnet?

Normalerweise nehmen wir Übersetzer den Wort- oder Zeilenpreis als Berechnungsbasis. Die Zeilenpreise für beglaubigte Übersetzungen /Übersetzungen für Behörden sollten sich normalerweise nach § 11 JVEG richten (momentan also 1,75 Euro/Zeile zzgl. MwSt. bei nichteditierbaren Texten).

Eine Zeile, die hier gemeint ist, hat 55 Anschläge incl. Leerzeichen. Liegt Ihr Dokument in editierbarer Form vor, können Sie die Zeilenzahl selbst berechnen, indem Sie sich die Anzahl der Anschläge incl. Leerzeichen in der Statistik anzeigen lassen (bei Word: unten links in der Leiste „Wortanzahl“, bei GoogleDocs: Tools>Word Count).

Das Problem ist nur, der Kunde möchte den Preis noch vor der Auftragserteilung wissen (und muss auch Vorauszahlung leisten, wenn er Privatkunde ist), die meisten Dokumente liegen uns aber nicht in editierbarer Form vor. Was machen wir?

Ich schätze dann immer den Zeitaufwand für die Übersetzung pro Dokument ab. Wenn ich die so berechneten Preise dann mitteile, stellt mir der Kunde oft folgende Frage:

Die beiden Dokumente haben doch gleich viel Text. Wieso ist der Preis für das zweite Dokument um ein Zweifaches höher?

Wie gesagt, die Berechnungsgrundlage für beglaubigte Übersetzungen bilden die JVEG-Zeilensätze. Ich weiß aber, dass Privatkunden oft kein großes Budget haben, und biete daher für Standarddokumente, die ich sehr häufig übersetze, etwas günstigere Pauschalpreise an.

So würde auch die Übersetzung einer Geburtsurkunde mit Apostille [externes Link] nach JVEG ca. 80 Euro kosten. Für Privatkunden bieten wir diese sagen wir mal für 50 Euro an. Nun bittet aber ein Kunde um ein Angebot für die Übersetzung einer Geburtsurkunde mit Apostille und eines Behindertennachweises:

Der Kunde ist verwundert, dass die Übersetzung der Geburtsurkunde 50 und die des Behindertennachweises 90 Euro kostet: Für ihn haben beide Dokumente gleich viel Text.

Für mich als Übersetzerin bedeuten jedoch die zwei Dokumente unterschiedlich viel Arbeit: Die Geburtsurkunde kann ich als Standarddokument sehr schnell übersetzen, während ich bei dem Behindertennachweis relativ viel z. T. unleserliche Handschrift entziffern und mehrere verschiedene Stempeltexte übersetzen muss. Der Zeitaufwand ist bei einem Behindertenausweis mit vielen handschriftlichen Eintragungen um ein ca. 2,5-faches höher als bei einer apostillierten Geburtsurkunde. Der Preis liegt aber nicht mal um ein Zweifaches höher – kommt aber dem Kunden zu hoch vor, weil er eben nicht weiß, wie die Arbeitsroutine eines Übersetzers aussieht.

Welche Faktoren beeinflussen sonst den Übersetzungspreis?

Um nur einige zu nennen:

  • Leserlichkeit des Textes
  • Formatierung (je komplexer, desto teurer)
  • Editierbarkeit des Ausgangstextes
  • Textkomplexität, Terminologiedichte
  • Anforderungen an die Übersetzung
  • ob Beglaubigung erforderlich ist
  • ob ein Ausdruck auf Papier erforderlich ist
  • Eiligkeit

Kann ich meinen Übersetzungsauftrag innerhalb von 14 Tagen stornieren, wenn die Übersetzung bereits erstellt wurde?

Das kommt ab und zu vor: Der Kunde hat eine Übersetzung bestellt, ich habe die Übersetzung angefertigt und ihm zur Durchsicht geschickt, und nun stellt er fest, dass er die Übersetzung gar nicht braucht (oder dass die Übersetzung von einem anderen Kollegen inzwischen günstiger angeboten wurde). Viele gehen in einer solchen Situation fest davon aus, dass sie ein 14-tägiges „Rücktrittsrecht“ haben (wie bei Online-Verträgen und -Käufen) und nicht zahlen müssen.

Das ist leider nicht der Fall. Spätestens wenn die Übersetzung erstellt ist, muss sie auch bezahlt werden. Denn: Übersetzung Ihrer Urkunde ist eine individuelle Dienstleistung und wird für Sie persönlich erstellt. Weder die investierte Zeit noch die Übersetzung Ihrer Urkunde kann ich an jemand anderen verkaufen. Das ist bei Online-Verträgen (wo nach der Unterzeichnung oft gar keine Gegenleistungen erbracht werden) und bei Waren (die von Ihnen zurückgeschickt und vom Verkäufer an jemand anderen verkauft werden können) anders.

Anders verhält es sich, wenn Sie nur ein Angebot oder eine Rechnung bekommen, ich aber noch gar nicht mit der Arbeit angefangen habe: Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt feststellen und mir mitteilen sollten, dass Sie die Übersetzung doch nicht benötigen, berechne ich nichts. Das mag aber bei einigen Kollegen anders sein.

Warum sind die Preise so hoch/so günstig?

Generell sind meine Preise nicht hoch – ich berechne nur so viel, dass ich von meiner Arbeit leben und Sie auch ab und zu kostenfrei beraten kann. Ich tue auch mein Bestes, damit die Preise für alle Kunden erschwinglich bleiben.

Da wir Übersetzer aber freiberuflich tätig sind, müssen unsere Stundensätze auch um ca. 2- bis 3-faches höher liegen als die der Angestellten: Wir zahlen schließlich den vollen Krankenversicherungsbeitrag, müssen für unsere Urlaubs- und Krankheitstage selbst aufkommen und u. a. auch für Auftragsflauten und andere Notlagen vorsorgen: Wie Sie vielleicht mitbekommen haben, ließ der Staat in der Corona-Krise die meisten Solo-Selbständigen (also die meisten von uns) im Stich.

Trotzdem optimiere ich ständig meine Arbeitsabläufe, um Ihnen die Übersetzungen möglichst günstig anbieten zu können und sage Ihnen auch Bescheid, wenn ich sehe, dass Sie die eine oder andere Urkunde nicht zu übersetzen brauchen (und das kann ich aufgrund langjähriger Erfahrung sehr oft erkennen). Wenn Sie weniger Unterlagen übersetzen lassen, sparen Sie am Ende auch Zeit und Geld.

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Öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Dolmetscherin für Russisch
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