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Wie übersetzt man Ä ins Russische? Э oder E? Und wenn’s für das russische Konsulat ist?

Eine Kundin teilte mir vor ein paar Tagen mit, dass meine Übersetzung, in der ihr Familienname Bär* mit Бер übersetzt war, vom russischen Konsulat abgelehnt wurde, da es anscheinend auf Russisch nur Бэр heißen dürfte. Doch auf welche Grundlage stützt sich diese Behauptung und wie soll es denn auf Russisch richtig heißen? Eine noch wichtigere Frage: Wie geht man mit solchen Fällen um, wenn man die Unterlagen und Übersetzungen für das russische Konsulat vorbereitet?

*Der Name wurde aus Vertraulichkeitsgründen geändert.

Nach welchen Regeln transkribiere ich die Namen aus dem Deutschen ins Russische?

Ich richte mich im Allgemeinen nach dieser Tabelle in Wikipedia und schau dort nach, wenn ich Zweifel habe (das ist bei den deutschen Umlauten zugegebenermaßen auch regelmäßig der Fall). Manche würden hier einwenden, Wikipedia sei doch keine Quelle, auf die man sich als Profi beziehen sollte. Das stimmt auch, allerdings gehören zu jedem Wikipedia-Artikel Quellenangaben. Unter Ziffer 4 Примечания (Anmerkungen) finden wir Инструкция по русской передаче немецких географических названий (in etwa „Anleitung zur Übertragung deutscher Ortsbezeichnungen ins Russische“). Der Link führt auf die Website des Föderalen Dienstes für staatliche Registrierung, Kartografie und Kataster der Russischen Föderation, also kann man davon ausgehen, dass es eine Quelle ist, auf die sich auch die staatlichen Organe der Russischen Föderation beziehen. Auf Seite 7 (Nummerierung der PDF-Datei) liest man, dass ein in der Mitte des Wortes nach einem Konsonanten stehendes deutsches ä ausschließlich als russisches e zu transkribieren ist.

Quelle: Инструкция по русской передаче немецких географических названий, сост.: В. С. Широкова; ред. Г. П. Бондарук. — М.: Типография издательства «Известия», 1974. — S. 6 („Anleitung zur Übertragung deutscher Ortsbezeichnungen ins Russische“, Hrsg. von W. S. Schirokowa, editiert von G. P. Bondartschuk, Typografie des Verlags Iswestija 1974)

Nach welchen Regeln richtet sich das russische Konsulat?

Auf der Website des russischen Konsulats in Bonn wird behauptet, die Mitarbeiter des Konsulats seien verpflichtet, sich bei der Transkription der Namen aus dem Deutschen nach bestimmten „Transliterationsregeln“ zu richten. In der Tabelle, die sich unter dieser Behauptung befindet, sieht man allerdings, dass für Ä sowohl die Transkriptionsvariante mit E als auch die mit Э vorgesehen ist.

Rein technisch würde ich also erwarten, dass die Transkriptionsvariante, die SOWOHL den Regeln auf der Website des Konsulats als AUCH allen bekannten Nachschlagewerken sowie der üblichen Transkription** entspricht, problemlos akzeptiert wird. Doch das war hier leider nicht der Fall. Eine Grundlage, ein Gesetz oder eine Regel, aufgrund derer die Transkription des Familiennamens Bär mit Бер unzulässig sein soll, konnten die Konsularbeamten allerdings nicht nennen.

**Man nehme die Liste der Städte in Deutschland aus Wikipedia (oder aus einem Atlas, wenn man Wikipedia nicht mag), suche die Ortsnamen mit ä in der Mitte heraus, google diese in russischer Sprache in der Variante erst mit e und dann mit э anstelle von ä und vergleiche die Anzahl der erzielten Suchergebnisse.

Wie soll man die Übersetzungen für das russische Konsulat vorbereiten, um Probleme zu vermeiden?

Alle meine Kunden wissen, dass sie für das russische Konsulat keine beglaubigten Übersetzungen benötigen (d. h. die Beglaubigung eines beeidigten Dolmetschers für Russisch wird dort nicht benötigt, weil die Übersetzungen vom Notar im Konsulat beglaubigt werden). Die Übersetzungen für das russische Konsulat bekommen alle Kunden von mir (auch) in editierbarer Form. Das heißt, man kann die Übersetzung beliebig ändern. Die Möglichkeit sollte man bitte auch nutzen: In allen Zweifelsfällen empfiehlt es sich, mehrere Versionen einer Übersetzung auszudrucken (also mit verschiedenen Schreibweisen) und zum Konsulat mitzunehmen. Das empfiehlt übrigens auch das russische Konsulat selbst. Oder nehmen Sie die Telefonnummer Ihres Übersetzers auf Papier mit – im Notfall können die Mitarbeiter des Konsulats bei ihm anrufen und eine editierbare Version der Übersetzung per E-Mail anfordern.

Wie gehe ich als Übersetzer mit „Reklamationen“ dieser Art um?

Meiner Kundin, die von dem Vorfall berichtet hat, habe ich natürlich die Übersetzung in den nach Wünschen der Konsularbeamten geänderten Form unverzüglich sowohl per E-Mail als auch per Post zugeschickt (da sie ursprünglich eine beglaubigte Übersetzung bestellt hat). Das gehört selbstverständlich zum Service, auch wenn meinerseits gar kein Fehler vorlag.

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Öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Dolmetscherin für Russisch
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